Landtagssitzung Dezember 2017

Sitzung des Niedersächsichen Landtags der 18. Wahlperiode

Am 13./14. Dezember geht es auf dieser Seite wieder um Inhalte. Hier finden Sie dann - laufend aktualisiert -  wichtigsten Reden und Anträge der größten Oppositionsfraktion der neuen Wahlperiode.

TOP 2
Mittwoch, 9.10 Uhr
Antragsteller: GRÜNE
Foto von Miriam Staudte
Miriam Staudte

Aktuelle Stunde: Wir haben es glyphosatt – das Agrarland Nr. 1 muss sich geschlossen gegen Glyphosat einsetzen

Das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat darf für weitere fünf Jahre eingesetzt werden. Der Alleingang von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt löst bundesweit Empörung aus. Wie steht die Landesregierung zum Einsatz von Glyphosat auf niedersächsischen Äckern, auf Spielplätzen, Sportanlagen und in Parks?  Das machen wir zum Thema.

TOP 8
Mittwoch, 16.02 Uhr
Antragsteller: GRÜNE

Erste Beratung: Gesetz zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen

Etwa 10.000 Menschen in Niedersachsen waren bei der Landtagswahl aufgrund ihrer Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir diese Regelungen in den Niedersächsischen Wahlgesetzen abschaffen. Das Recht, zu wählen ist nicht nur Grundpfeiler der Demokratie, sondern auch Voraussetzung für die Teilhabe jeder und jedes einzelnen an politischen Prozessen und gesellschaftlichen Veränderungen.

TOP 12
Mittwoch, 19.06 Uhr
Antragsteller: GRÜNE
Foto von Julia Willie Hamburg
Julia Willie Hamburg

Erste Beratung: Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver machen - Erzieherinnen- und Erzieherausbildung weiterentwickeln und nicht abwerten

Die Kindertagesstätten stehen in Niedersachsen und bundesweit vor einem erheblichen Fachkräftemangel. Die Ursache dafür liegt nicht nur darin, dass die Landesregierung in der Vergangenheit zu geringe Ausbildungskapazitäten bereitgestellt hat, sondern es gibt auch zu wenige junge Menschen, die diesen Beruf anstreben. Statt die Ausbildung zur Erzieher*in durch eine Verkürzung abzuwerten, kommt es darauf an, diesen Beruf durch eine angemessene Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen attraktiver zu machen.

TOP 15
Donnerstag, 9.10 Uhr
Antragsteller: GRÜNE

Dringliche Anfrage: Gesundheitliche Belastung in niedersächsischen Innenstädten – überholt selbst VW die Experten der Landesregierung im Aufsichtsrat?

Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Hildesheim und Hameln: In diesen niedersächsischen Städten werden die Grenzwerte für saubere Luft und  den Schutz der Gesundheit nicht erreicht. Nun fordert sogar VW-Chef Müller die Einführung der Blauen Plakette und einen Abbau der Steuerprivilegien für Diesel. Und was tut die Landesregierung?

TOP 16
Donnerstag, 11.50 Uhr
Antragsteller: GRÜNE
Foto von Miriam Staudte
Miriam Staudte

Erste Beratung: Wasser schützen, Überdüngung stoppen - Düngeverordnung in Niedersachsen schnell und wirksam umsetzen

Die Niedersächsischen Grund- und Oberflächengewässer sind aufgrund von Stickstoffüberschüssen aus der landwirtschaftlichen Düngung vielerorts stark belastet. Die novellierte Düngeverordnung des Bundes sieht die Kennzeichnung sogenannter „Roter Gebiete“ (> 50 mg Nitrat pro Liter) und die entsprechende Ausweisung von mindestens drei Zusatzmaßnahmen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Düngepraxis zur Verminderung der Nitratbelastung vor. Wir fordern die Landesregierung auf, schnellstmöglich die Kulisse für die besonders betroffenen Flurstücke der „Roten Gebiete“ festzulegen und zu veröffentlichen, damit die betroffenen Kommunen und die landwirtschaftlichen Betriebe Planungssicherheit haben.

TOP 17
Donnerstag, 12.36 Uhr
Antragsteller: GRÜNE

Erste Beratung: Frauenrechte stärken - Gesundheit schützen - § 219 a Strafgesetzbuch streichen!

Wir Grüne wollen den Frauen die Suche nach geeigneten Ärztinnen und Ärzten für einen Schwangerschaftsabbruch nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung erleichtern. Mit der in unserem Entschließungsantrag erhobenen Forderung zur Aufhebung des § 219 a Strafgesetzbuch soll eine Regelung abgeschafft werden, die noch aus der Zeit des Nazi-Regimes stammt. Im Jahr 2017 gibt es weder für ein strafrechtlich bewehrtes Informationsverbot durch Ärztinnen und Ärzte noch für einen schwerwiegenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Frauen eine Rechtfertigung.