Marie Kollenrott

  • Mitglied im Fraktionsvorstand
  • Beisitzerin im Erweiterten Fraktionsvorstand, Koordinatorin des AK Umwelt, Wirtschaft, Landwirtschaft, Europa - Sprecherin für Energie und Klimaschutz Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Christopher Steiner

Felix Hötker

Emil Focks

Marie Kollenrott

Jahrgang: 1984
Beruf: Politik- und Rechtswissenschaftlerin

  •  geboren und aufgewachsen im Wendland
  • Studium der Politikwissenschaft und Rechtswissenschaften in Göttingen und Amsterdam (Abschluss Magister)
  • Berufliches
    • Projektleiterin AWO Göttingen
    • Leiterin des Abgeordneten-Büros des Stellvertretenden Ministerpräsidenten a.D. Stefan Wenzel
    • Politische Beraterin beim Institut für Organisationskommunikation
    • stellvertretende Geschäftsführerin des Landesverbandes Erneuerbare Energien Niedersachsen/ Bremen

Politisches & Ehrenamt

  • Mitglied bei Bündnis 90/ Die Grünen seit 2005
  • Ratsfrau der Stadt Göttingen von 2006 bis 2011
  • Vorstandssprecherin des Grünen Kreisverbandes Göttingen von 2011 bis 2017
  •  Landtagskandidatin im Wahlkreis 15 (Duderstadt) 2013 und 2017
  • Mitglied des Stadtvorstandes der Göttinger Grünen 2017 bis 2021
  • Landratskandidatin der Göttinger Grünen zur Kommunalwahl 2021
  • Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode (seit 13. Oktober 2021)

Politische Zuständigkeit

  • Energiepolitik
  • Klimaschutz

Ausschüsse

Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (Vorsitzende)

stellv. Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Unterausschuss "Verbraucherschutz

Für mich als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages ist Transparenz ein hohes Gut. Deshalb informiere ich Sie gerne darüber, was ich im Zuge meines Abgeordnetendaseins verdiene und ob ich darüber hinaus weitere Einkünfte habe.

Meine Einkünfte:

„Die Mitglieder des Landtages haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“, heißt es in der Verfassung Niedersachsens. Das Abgeordnetengesetz legt fest, wie hoch diese Entschädigungen, auch bekannt als "Diäten", sein sollen. Eine unabhängige "Diätenkommission" überprüft regelmäßig, ob die Höhe angemessen ist, und passt sie regelmäßig entsprechend der Nominal-Lohnentwicklung oder der Teuerungsrate an.

Für den Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024 beläuft sich die monatliche Grundentschädigung auf 7.635,19 Euro, ohne Jahressonderzahlungen. Hinzu kommt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.635,88 Euro. Ab dem 01. Juli 2024 werden diese Beträge auf 8108,57 Euro für die Grundentschädigung erhöht, entsprechend dem Anstieg der Nominallöhne. Die Aufwandsentschädigung steigt entsprechend der Teuerungsrate auf 1717,67 Euro. Diese Mittel dienen der Deckung meiner laufenden Bürokosten. Die Grundentschädigung unterliegt selbstverständlich der vollen Besteuerung. Zudem führe ich zur Unterstützung meiner Partei mindestens 15 % der Grundentschädigung als Mandatsbeitrag an den Landesverband ab.

Das Sitzungsgeld des Landtags für Präsenzsitzungstage, einschließlich Plenum, Ausschüsse und Fraktionssitzungen, beträgt 15 Euro, bei mehrtägigen Sitzungstagen 23 Euro.

Jedem Landtagsabgeordneten in Niedersachsen stehen derzeit 60 Wochenstunden auf Basis der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung.

Zusätzlich erhalten alle Landtagsabgeordneten Netzkarten der Deutschen Bahn (1. Klasse) für Fahrten innerhalb von Niedersachsen sowie von und nach Berlin, Bremen und Hamburg.

Weitere Einkünfte:

Die Veröffentlichung dieser Angaben orientiert sich an den Verhaltensregeln des Niedersächsischen Landtages

1. Innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Mitgliedschaft zuletzt ausgeübter Beruf (Abschnitt I Abs. 1 Nr. 4 VR, Nummer 2 AB VR)    

  • Stellv. Geschäftsführung des Landesverbandes Erneuerbare Energie für Niedersachsen und Bremen. Es besteht eine vertragliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V. nach dem Ende der Mandatszeit fortzusetzen.

2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 2 VR, Nummer 3 AB VR)    

  • Inhaberin der Vireo Energy Consulting GmbH, ohne Einkünfte

3. Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (einschließlich der Mandate in Kommunalparlamenten) (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 3 VR, Nummern 3 und 7 AB VR)    

  • keine

4. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung des Privatrechts mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 4 VR, Nummer 3 AB VR)    

  • Mitglied des Umweltrates der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung

Meine Mitgliedschaften

In folgenden Organisationen und Vereinen bin ich Mitglied (Auswahl). 

  • Verdi
  • BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz)
  • Greenpeace

Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Stand: 03.05.2024.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich und mein Büro.

Pressemeldungen & Statements

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