Christian Schroeder: Rede zur Überarbeitung des Tierschutzgesetzes (Fragestunde Grüne)

Rede Christian Schroeder© Plenar TV

Rede TOP 23 b: Überarbeitung des Tierschutzgesetzes: Wie steht die Landesregierung zu sogenannten Qualzuchten? (Fragestunde Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Sehr geehrte Ministerin Staudte, vielen Dank für die ausführlichen Antworten auf unsere Fragen!

Wir können feststellen, dass Sie, unabhängig von der Tatsache, dass das Tierschutzgesetz angepasst werden soll, diese wichtige Thematik aus Ihrem Haus heraus bearbeiten.

Das „Qualzucht-Evidenz-Netzwerk“ (QUEN) scheint fachlich und in der Ausstattung gut aufgestellt zu sein und macht sich jetzt schon auf den Weg, um auf die besprochenen Probleme hinzuweisen.

Aufklärungsarbeit scheint angeraten, damit Tierliebhaber*innen sich verantwortungsvoll mit diesem Thema auseinandersetzen können und um die Probleme wissen.

Hausmeister Krause, so kann ich heraushören, darf seinen Dackel allerdings behalten.

Der Paragraph 11b des Tierschutzgesetzes verpflichtet sowohl Züchter*innen als auch Halter*innen dazu, erbliche Leiden bei Tieren langfristig und umfassend zu verhindern. Dies schließt nicht nur offensichtlich leidende Tiere von der Zucht aus, sondern auch solche, die genetische Merkmale tragen, welche Krankheiten oder Leiden bei Nachkommen verursachen können.

Und wie es immer ist - es gibt sehr verantwortungsvolle Züchterinnen und Züchter und es gibt jene, welche die Nachfrage nach trendigen Tieren unbeirrt bedienen.

Die tatsächliche Entwicklung in der Zucht, insbesondere bei Hunden, aber auch bei anderen Tieren, wie beispielsweise Katzen, hat das Ziel des Tierschutzgesetzes in weiten Teilen verfehlt. Statt sich darauf zu konzentrieren, körperlich gesunde Tiere zu züchten, orientieren sich viele Zuchtverbände allein an der Ausbildung von äußerlichen Merkmalen. Es ist beunruhigend zu sehen, wie nicht wenige Züchterinnen und Züchter ihre Tiere quasi nach den optischen Wünschen der Kunden "designen“.

Der aktuelle Qualzucht-Paragraph ist über ein Jahrzehnt alt und hat seine guten Absichten nicht erfüllt. Die nun angestrebte Überarbeitung des Tierschutzgesetzes soll diesem Umstand Rechnung tragen. Durch die Überarbeitung wird unter anderem eine verstärkte Aufklärung von Züchter*innen und Halter*innen eingeführt, um die Nachfrage nach Tieren mit Qualzuchtmerkmalen proaktiv zu beeinflussen. Studien belegen, dass sowohl Tierheime als auch Umfragen in der Bevölkerung darauf hinweisen, dass eine bessere Aufklärung über Qualzuchtmerkmale dazu führen würde, dass viele Menschen bestimmte Tierrassen erst gar nicht erwerben würden.

Da der Vollzug des Paragraphen 11b des Tierschutzgesetzes bisher nicht vollständig geregelt war, ist es dringend erforderlich, eine Konkretisierung der "Qualzucht" vorzunehmen. Dies ermöglicht eine effektivere Kontrolle und Überwachung der Tierschutzbestimmungen und schafft auch Rechtssicherheit für die hiesigen Zuchtverbände. Zu diesem Zweck ist unter anderem eine Auflistung zuchtbedingter Defekte, also Qualzuchtmerkmale, zu erstellen und defektbelastete Elterntiere in diese Regelungen einzubeziehen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass das Ziel des Tierschutzgesetzes, nämlich die Vermeidung von leidvollen genetischen Merkmalen bei Tieren, effektiver erreicht wird. Denn letztlich liegt es in unserer Verantwortung als Politik, das Wohl der Tiere zu schützen.

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