Rede Ottmar von Holtz: Das Petitionswesen in Niedersachsen – angekommen im 21. Jahrhundert
- es gilt das gesprochene Wort -
Herr Präsident, meine Damen und Herren
unseren Entschließungsantrag haben wir überschrieben mit: „Das Petitionswesen in Niedersachsen – angekommen im 21. Jahrhundert“.
Genau genommen haben wir uns überhaupt erst in diesem Jahrhundert auf den Weg begeben, das Petitionsrecht in Niedersachsen so umzusetzen, dass es diesen Namen auch verdient. Denn erst in 2003 hatten wir beschlossen, einen Petitionsausschuss einzusetzen.
Mit diversen Anträgen in den letzten Jahren hatten wir – SPD und Grüne – immer wieder einen Anlauf gestartet, das Petitionswesen in Niedersachsen zu modernisieren. Die Anträge wurden geschoben, vertagt und sind am Ende der Diskontinuität zum Opfer gefallen.
Es ist jetzt also endlich an der Zeit für eine Fortentwicklung des Petitionswesens, meine Damen und Herren!
Die Schritte, die wir jetzt gehen, sind getragen von dem Ziel, das Petitionsrecht transparenter und bürgerfreundlicher auszugestalten. Sie werden auch von dem Ziel geleitet, dass wir mit unserer Politik mehr Teilhabe ermöglichen wollen.
Die Einrichtung eines Kinderportals und, es zu ermöglichen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen mündlich vor dem Petitionsausschuss vortragen können, dienen beide dem Gedanken der Inklusion.
Kinder und Jugendliche sollen wissen, dass sie das Recht haben, sich an den Landtag zu wenden, wenn ihnen – aus ihrer Sicht – Unrecht geschieht. Und sie sollen ein einfaches Instrument an die Hand bekommen, dieses Recht auch ausüben zu können.
Und Menschen, die des Schreibens nicht mächtig sind oder die dies aus anderen Gründen nicht können, sollen wissen, dass es auch für sie Wege gibt, sich an den Landtag zu wenden, wenn es im Kontakt mit Behörden keinen Ausweg mehr gibt.
Am Ende wird es auch sehr darauf ankommen, meine Damen und Herren, diese Instrumente gut bekannt zu machen. Wir werden dann, wenn es so weit ist, darüber reden müssen, wie wir diese neuen Wege in den Schulen und unter den Behindertenverbänden bekannt machen.
Zur zweiten Lesung könnten wir direkt damit beginnen, indem wir die Debatte auf den Vormittag legen, wenn Schulklassen hier sind.
Meine Damen und Herren,
schon lange fordern wir die Einführung öffentlicher Petitionen und die Mitzeichnung von Petitionen. Sie sind für uns ein Instrument der direkten Demokratie.
Damit dieses Instrument auch wirksam ist, müssen wir den Zugang erleichtern. Direkte Demokratie und Bürgernähe: das heißt auch, niederschwellige Angebote und leichte Verständlichkeit herstellen.
Und das heißt auch: wenn das öffentliche Interesse vorliegt, dann müssen wir auch die Öffentlichkeit beteiligen. Künftig soll es deshalb bei 5000 Unterschriften zu einer öffentlichen Anhörung kommen können.
Petitionen sind ein Gradmesser für die Richtigkeit unserer Gesetze. Auch ein Gradmesser dafür, wie sie angewendet werden. Die besondere Bedeutung des Petitionsrechts zeigt sich darin, dass es im Grundgesetz als Grundrecht verankert ist. Es steht allen Menschen offen, Erwachsenen wie Kindern, Geschäftstüchtigen wie Geschäftsunfähigen, deutschen Staatsbürgern und denjenigen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Die Menschen wollen mitreden und mitgestalten. Sie wollen als mündige Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden. Petitionen können so ein wichtiges Mittel gegen Politikverdrossenheit werden.
Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir das Petitionsrecht noch bekannter machen und den Zugang vereinfachen.
Im Petitionsausschuss kümmern wir uns um die, die mit ihrem besonderen Anliegen anderswo kein Gehör mehr finden. Unabhängig davon, in welches Rechtsgebiet das Anliegen fällt. Ganz gleich, ob sie von einer Person eingereicht oder vielen unterstützt wird: jede Petition ist dem Petitionsausschuss gleich viel wert.
Wir brauchen deshalb diesen unverstellten Blick auf das Ganze. Mit den doppelten Berichterstattern – eine oder einen aus den Reihen der Opposition und einen aus der Regierungsfraktionen – holen wir die Petitionen heraus aus der Ecke, politische Kampfinstrumente zu sein. Lassen Sie uns Petitionen zu dem machen, was ihr eigentlicher Zweck ist: zum echten, ehrlichen, begründeten Anliegen einzelner Bürgerinnen und Bürger, dem wir uns widmen.
Wir haben im Antrag eine Reihe von Verfahrensregelungen, die im Übrigen teilweise bereits so vom Petitionsausschuss praktiziert werden. Sie erfordern Änderungen in der Geschäftsordnung, die wir noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen sollten. Um sicher zu gehen, dass sie dauerhaft praktikabel sind, werden wir uns das in zwei Jahren anschauen und entscheiden, ob wir nachjustieren müssen.
Ich lade Sie alle ein, fraktionsübergreifend, konstruktiv an der Modernisierung unseres Petitionswesens mitzuarbeiten.
Vielen Dank!