Grüne schlagen gerechtes Fördermodell für soziale Wärmewende in Niedersachsen vor:Christian Meyer: Niedersachsen braucht endlich Investitionen in sozial gerechten Klimaschutz in Gebäuden
Etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen stammen in Deutschland aus dem Gebäudesektor und dem Heizen mit Öl und Gas. Nur 14 Prozent des Wärmebedarfs in Gebäuden wird mit Erneuerbarer Wärme gedeckt und stagniert seit langem.
Darum geht es
Etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen stammen in Deutschland aus dem Gebäudesektor und dem Heizen mit Öl und Gas. Nur 14 Prozent des Wärmebedarfs in Gebäuden wird mit Erneuerbarer Wärme gedeckt und stagniert seit langem. Ein großes Problem ist die energetische Sanierung von Mietwohnungen, die durch das so genannte „Vermieter-Mieter-Dilemma“ bei der anschließenden Verteilung der Kosten erheblich erschwert werden. Zusammen mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) schlagen die Grünen daher ein gezieltes Förderprogramm für einkommensschwache Gruppen und Mieter*innen vor, das mehr Klimaschutz bringt und zugleich die Mietnebenkosten senken hilft. Der heute (Mittwoch, 9. Oktober) vorgestellte Gesetzentwurf wird zusammen mit einem Entschließungsantrag zur ersten Beratung im Oktober-Plenum in den Landtag eingebracht.
Das sagen die Grünen
Christian Meyer, Fraktionsvize und wohnungsbaupolitischer Sprecher
„Klimaneutralität im Gebäudesektor, mehr Energieeffizienz und der Umstieg auf Erneuerbare Wärme sind nicht nur wesentlich für einen effektiven Klimaschutz, sondern schaffen auch ein wichtiges Konjunkturprogramm für Handwerk und Industrie. Umso erstaunlicher ist, dass dieser Bereich im Entwurf des Landesklimagesetzes der GroKo und in den Landesförderprogrammen von Minister Olaf Lies bisher schlicht nicht stattfindet. Kein einziger Euro wird nach dem vorliegenden Haushaltsplan der GroKo für mehr Klimaschutz in Gebäuden investiert, es sei denn in landeseigene. Dabei steht fest, dass jeder Förder-Euro 3 bis 10 weitere Euro an privaten Investitionen auslöst. Mit einem eigenen Erneuerbare-Wärme-Gesetz wollen die Grünen in Niedersachsen die Klimaneutralität im Gebäudesektor erreichen und vor allem für einkommensschwache Mieter*innen durch eine mehrere hundert Millionen Euro schwere Landesförderung die Umstellung auf Erneuerbare Wärme fördern. Dazu soll die Förderung für den sozialen Wohnungsbau um eine Klimaschutzkomponente ergänzt werden: Diese gibt den Vermieter*innen Anreize für hohen Klimaschutz gibt, schützt Mieter*innen vor Zusatzkosten und senkt die Mietnebenkosten für das Heizen. Wenn wir Klimaschutz ernst nehmen, ist der Neueinbau und die Förderung neuer Ölheizungen noch bis 2026, wie es die Bundesregierung plant, anachronistisch und sollte sofort verboten werden. Mit unserem Erneuerbare-Wärme-Gesetz wird ab 2020 in Niedersachsen keine neue Ölheizung mehr zugelassen und ab 2030 werden alle neuen Heizungen komplett auf regenerative Energien umgestellt. Die schützt sowohl Mieter*innen in schlecht sanierten Altbauten vor steigenden Heizöl- und Erdgaskosten, und es hilft auch der schwächelnden Konjunktur durch ein Verfünffachen der Klimaschutzinvestitionen im Gebäudesektor.“
Caroline Gebauer, Energieexpertin des BUND
„Energetische Modernisierungen sind der Schlüssel für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Modernisierungen von Mietwohnungen bergen jedoch derzeit insbesondere in deutschen Großstädten sozialen Sprengstoff. Als ein wesentlicher Grund dafür wird oft das ‚Mieter-Vermieter-Dilemma‘ aufgeführt: Es besagt, dass energetisches Modernisieren für keine der Parteien einen Nutzen darstellt – und Mieterinnen und Mieter durch Modernisierungen letztendlich sogar aus ihren Wohnungen verdrängt werden können. Dass Klimaschutz und Sozialverträglichkeit jedoch sehr wohl vereinbar sind, zeigt unsere vom BUND beauftragte Studie „Sozialer Klimaschutz in Mietwohnungen" des Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu). Die Grundidee der Studie ist die gerechte Kostenverteilung zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen, sowie der öffentlichen Hand. Dazu bedarf es einen Instrumentenmixes. Für mehr Klimaschutz in Gebäuden muss die Förderung angepasst werden, so dass die Sanierungstiefe zunimmt. Die Förderung verbleibt wiederum komplett bei den Vermieter*innen, dafür sinkt die Modernisierungsumlage, welche auf die Miete aufgeschlagen wird. Mieter*innen können somit mit sinkenden Mietnebenkosten fürs Heizen rechnen, welche im Idealfall dazu führen, dass eine Warmmietneutralität gegeben ist. Härtefälle müssen staatlich aufgefangen werden. Mit diesem Dreiklang, werden Mieter*innen geschützt, Vermieter*innen erhalten einen echten Anreiz für energetische Modernisierung und das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes wird erreicht. So erhalten wir eine Akzeptanz in der Bevölkerung für die so dringend notwendige Wärmewende.“
Zum Hintergrund
Um die Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2040 zu erreichen, muss der Treibhausgasausstoß von Gebäuden jedes Jahr durchschnittlich um rund fünf Prozent sinken. Zurzeit beträgt die energetische Sanierungsrate in Niedersachsen jedoch unter 1 Prozent pro Jahr. Mit einem Landeswärmeenergiegesetz nach dem Vorbild Baden-Württembergs wollen die Grünen in Niedersachsen die Erneuerungsrate von fossilen Heizungen hin zu Erneuerbaren Energien massiv erhöhen und mit einem Förderprogramm für einkommensschwache Haushalte begleiten. Das Gesetz schreibt vor, dass bei jeder Heizungserneuerung auch in Altbauten mit steigendem Anteil mindestens 25 % Erneuerbare Wärme oder Energieeinsparung zu leisten sind. Neue Ölheizungen werden sofort verboten. Ab 2030 sind dann nur noch Heizungserneuerungen auf Erneuerbarer Basis wie Wärmepumpe, Solarthermie u.a. erlaubt.