Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des niedersächsischen Erlasses:GRÜNE: Kinder mit Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche besser fördern
Die Landtagsgrünen bezweifeln, dass der Erlass des Kultusministers zur besonderen Förderung von Kindern mit Lese/Rechtsschreib- oder Rechenschwäche dem Grundgesetz entspricht.
Die Landtagsgrünen bezweifeln, dass der Erlass des Kultusministers zur besonderen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern mit Lese/Rechtschreib- oder Rechenschwäche dem grundgesetzlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht. "Es ist äußerst fraglich, ob dieser Erlass dem Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen gerecht wird", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ina Korter am Freitag in Hannover. So müsse beispielsweise der Nachteilsausgleich mindestens für von Legasthenie betroffene Kinder und Jugendliche bis zu den Abschlussprüfungen gelten.
Mit einer Kleinen Anfrage will die Grünen-Politikerin nun in Erfahrung bringen, wie die Landesregierung die Vereinbarkeit des Erlasses mit dem Grundgesetz bewertet und welche Maßnahmen das Kultusministerium bisher zur Unterstützung von betroffenen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften unternommen hat.
Korter: "Während Herr Busemann seinen Erlass als den modernsten überhaupt bezeichnet, wird der Nachteilsausgleich in Bayern bereits bis zum Abitur gewährt. Wir brauchen viel mehr Unterstützung für diese Kinder, damit auch sie die Chance auf gute Schulabschlüsse bekommen. Ihre Lernbeeinträchtigungen müssen so ausgeglichen werden, wie es unsere Verfassung vorsieht."