Statement:Grüne: Klima- und Umweltschutz müssen Vorrang vor fossiler Gasförderung haben

Unsere Haltung gegen die Gasförderung bleibt klar und unverändert. Glücklicherweise befinden wir uns in Deutschland längst nicht mehr in einer Gasmangellage. Auch deswegen benötigen wir keine neuen Genehmigungen zur Gasförderung – erst recht nicht im empfindlichen Ökosystem Nordsee, am Rande des UNESCO-Weltnaturerbes.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat seine Entscheidung zum Planfeststellungsverfahren zur Gasförderung vor Borkum bekannt gegeben. Dazu sagt Meta Janssen-Kucz, Mitglied der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Unsere Haltung gegen die Gasförderung bleibt klar und unverändert. Glücklicherweise befinden wir uns in Deutschland längst nicht mehr in einer Gasmangellage. Auch deswegen benötigen wir keine neuen Genehmigungen zur Gasförderung – erst recht nicht im empfindlichen Ökosystem Nordsee, am Rande des UNESCO-Weltnaturerbes.

Das UNESCO-Welterbekomitee hat Ende Juli auf seiner Tagung in Neu-Delhi mitgeteilt, die Förderung von Öl und Gas sei unvereinbar mit dem Welterbestatus des Wattenmeeres. Eine Aberkennung des Welterbestatus wäre eine Katastrophe auch für den Wattenmeer-Tourismus. Im Zusammenspiel mit dem Anstieg des Meeresspiegels würde es durch die geplante Gasförderung zu negativen Auswirkungen auf Umwelt, Natur, auf Inseln und Küste kommen. Dies zeigen auch die umfangreichen und ablehnenden Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzfachbehörde NLWKN sowie der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer im jetzt vom LBEG genehmigten Planfeststellungsverfahren.

Die durch das LBEG genehmigten Bohrungen im Wattenmeer würden nicht nur ökologisch wertvolle Riffe, Flora und Fauna und somit die Lebensräume von Tier und Mensch zerstören. Auch die Klimakrise würde durch ein solches Vorgehen weiter angefacht. Neue fossile Gasförderungen sind mit den Klimazielen in Bund und Land unvereinbar. Wir erwarten daher von der Bundesregierung, dass sie ihren Koalitionsvertrag einhält, „keine neuen Gas- und Ölförderungen in der Nordsee“ mehr zu erteilen. Dem noch ausstehenden völkerrechtlichen Abkommen mit den Niederlanden muss aus Gründen des Klima- und Naturschutzes und wegen des Erhalts des Weltnaturerbes eine Absage erteilt werden. Die Gasförderung vor Borkum kann und darf ohne Zustimmung der Bundesregierung nicht realisiert werden.

Ob die heute vom LBEG erteilte Genehmigung vor Gericht Bestand hat, bleibt fraglich. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg über den Eilantrag der DUH zu den Riffen im Bereich des Seekabels belegt, dass die deutschen und europäischen Umweltgesetze dem Schutz von Ökosystemen und Natur eine höhere Priorität zuweisen als den privaten Gewinninteressen von Gaskonzerne. Wir Grüne pochen darauf, dass jetzt Belange des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes neu ins Bundesbergrecht aufgenommen werden. Künftige Anträge auf Erdöl- und Erdgasförderung könnten dann wegen höherer Umweltstandards ins Leere laufen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Gasförderung vor Borkum nicht realisiert wird, und setzen auf Offshore-Windenergie und ein klimaneutrales Niedersachsen.

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