Statement:Grüne: Urteil des Staatsgerichtshofs gibt dem Landtag Hausaufgaben auf
Das Urteil des Staatsgerichtshofs gibt dem Landtag Hausaufgaben auf. Die Vorgabe des Staatsgerichtshofs aber ist klar: So hohe Abweichungen von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigen wie in der Vergangenheit darf es in den Wahlkreisen bei künftigen Landtagswahlen nicht mehr geben.
Einer Entscheidung des niedersächsischen Staatsgerichtshofs zufolge muss der Zuschnitt der Wahlkreise bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2027 neu geordnet werden. Die Richter*innen wiesen die Beschwerde, die Landtagswahl 2022 sei deswegen ungültig, aber zurück. Dazu sagt Volker Bajus, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:
Das Urteil des Staatsgerichtshofs gibt dem Landtag Hausaufgaben auf. Die Vorgabe des Staatsgerichtshofs aber ist klar: So hohe Abweichungen von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigen wie in der Vergangenheit darf es in den Wahlkreisen bei künftigen Landtagswahlen nicht mehr geben. Wir Grüne werden uns dieser Aufgabe stellen und das Gespräch mit den demokratischen Fraktionen suchen. Fest steht, dass der Neuzuschnitt von Wahlkreisen für die Betroffenen schon immer eine große Herausforderung darstellt.